Befunderstellung – Sicherheit mit System
Ganz gleich, ob Sie Ihre Abgasanlage (Fang) für eine Heizung, Entlüftung, Kabeldurchführung oder sonstige Nutzung einsetzen möchten – vor dem Anschluss ist ein Befund notwendig. Denn: Nicht jede Abgasanlage ist für jede Art der Verwendung geeignet. Ein fachgerechter Befund schützt Sie vor Schäden, Fehlfunktionen und Gefahren.

✅ Wann ist ein Befund notwendig?
Ein positiver Befund ist erforderlich bei:
- Neuanschluss einer Feuerstätte (Gas, Öl, Holz, Pellets, Kamine)
- Änderungen oder Austausch bestehender Anlagen
- Umnutzung einer Abgasanlage (z. B. als Lüftung, Kabelschacht)
- Einleitung von Kabeln (Satellit, Internet etc.)
✅ Der Vorbefund – Sicherheit vor dem Umbau
Ein Vorbefund gibt Ihnen Planungssicherheit. Er prüft, ob die geplante Feuerstätte zur bestehenden Abgasanlage (Fang) passt. So vermeiden Sie nachträgliche Umbauten und unnötige Kosten.
Geprüft werden unter anderem:
- Baulicher Zustand der Abgasanlage
- Zulassungen von Abgasanlage & Feuerstätte
- Brennstoffkompatibilität
- Aufstellort, Abgasführung, Brandschutz
- Verbrennungsluftzufuhr
- Reinigung und Revisionsmöglichkeiten
📌 Wichtig: Der Vorbefund ist vor Beginn der Arbeiten dem Installateur/Hafner zu übergeben.
✅ Der Endbefund – für den sicheren Betrieb
Nach dem Einbau prüft der Rauchfangkehrer:
- Die korrekte Aufstellung der Anlage
- Die Einhaltung der Auflagen aus dem Vorbefund
- Die sichere Betriebsbereitschaft
Bei raumluftabhängigen Gasgeräten ist zusätzlich ein Nachweis über die Verbrennungsluft erforderlich.
Bei Brennwertgeräten mit Überdruckbetrieb muss eine Leckratenmessung (Dichtheitsprüfung) erfolgen.
📎 Tipp: Halten Sie zur Abnahme das Anlagendatenblatt (Anlage 1) und ggf. einen Prüfbericht zur Kesseldimensionierung (Anlage 3) bereit.
🌬️ Lüftungsbefund – Abgasanlage als Abluftsystem
Wird eine Abgasanlage (Fang) für thermische oder mechanische Entlüftung verwendet, ist ein Lüftungsbefund erforderlich.
Geprüft werden:
- Zustand und Eignung der Abgasanlage
- Anforderungen für sichere Abluftführung
- Ein schriftliches Gutachten dient als Basis für eine behördliche Umwidmung (MA 37).
📡 Antennenbefund – Kabel in der Abgasanlage
Für die Durchleitung von Kabeln (z. B. Satellitenschüsseln) über eine unbenutzte Abgasanlage (Fang) ist ebenfalls ein Befund nötig.
Der Rauchfangkehrer prüft die bauliche Eignung und stellt ein Gutachten zur Vorlage bei der Baubehörde (MA 37) aus.
💡 Warum Befunde wichtig sind:
Neue Geräte sind effizienter – aber auch anspruchsvoller in der Abgasführung. Ohne Befund kann es zu Kondensschäden, Fehlfunktionen oder gefährlichen Rückströmungen kommen.
Ein Befund gibt Ihnen Sicherheit – und ist oft gesetzlich vorgeschrieben.
💬 Sie haben Fragen zur Befunderstellung?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.