Hauptkehrung
Ihre jährliche Sicherheitsüberprüfung
Einmal im Jahr findet in jedem Wohnhaus eine sogenannte Hauptkehrung (HK) statt. Dabei werden alle Feuerstätten in der Wohnung und im Gebäude von Ihrem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer gründlich überprüft – auf ihre Funktion, auf bauliche und feuerpolizeiliche Sicherheit sowie auf die ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft.
Welche Geräte werden kontrolliert?
Geprüft werden unter anderem:
- Festbrennstofföfen (z. B. Holz-, oder Pelletsöfen)
- Ölheizgeräte
- Gasthermen und Kombithermen
- Gasöfen, Gaskessel und Durchlauferhitzer
Auch außer Betrieb befindliche Feuerstätten müssen kontrolliert werden – damit sie im Bedarfsfall sicher wieder eingeschaltet werden können.
Was Sie vor der Hauptkehrung beachten sollten
Damit die Überprüfung reibungslos durchgeführt werden kann, bitten wir Sie um folgende Vorbereitungen:
- 🔓 Zugang freimachen:
Alle Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Putztürchen (in der Wohnung, im Keller und am Dachboden) müssen frei zugänglich sein.
Bitte stellen Sie sicher, dass keine Möbel, Regale oder Abdeckungen den Zugang behindern. - 🧹 Einmündungsstellen abdichten:
Bei der Kehrung kann es zu Staubentwicklung kommen. Sie können Verschmutzungen vermeiden, indem Sie die Anschlussstellen (Einmündungen) mit geeignetem Material abdichten.
Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch vorab. - 👥 Anwesenheit sicherstellen:
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie oder eine volljährige Person beim Termin anwesend sind.
🗓️ Termine & Service
Die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungstermine dienen Ihrer Sicherheit – und sind gesetzlich vorgeschrieben. Am Jahresanfang finden Sie alle Termine auf der Kehrtabelle, die gut sichtbar in Ihrem Haus angeschlagen ist (z. B. im Eingangsbereich, beim „Schwarzen Brett“ oder bei den Postkästen).
Der wichtigste Termin im Jahr – die Hauptkehrung – ist dort zusätzlich mit „HK“ gekennzeichnet.
Online-Service: 👉 Kehrtermine-Übersicht
🔔 Erinnerung an Ihren Termin
Etwa eine Woche vor der Hauptkehrung erinnern wir zusätzlich mit einem Hauptkehrungsplakat im Haus an den bevorstehenden Besuch. So bleibt genug Zeit, um den Zugang zu allen Kehrstellen (Putztürchen) und Feuerstätten frei zu machen. Bei raumluftabhängigen Geräten (z. B. Gasthermen) kann es nötig sein, dass auch alle Räume kurz betreten werden müssen – zum Beispiel zur Kontrolle der Verbrennungsluftzufuhr.
💡 Unser Gratis-Erinnerungsservice
Auf Wunsch erinnern wir Sie auch per E-Mail an Ihre Termine!
Einfach hier registrieren 👉 Kehrtermine
👤 Persönliche Anwesenheit
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder eine volljährige Vertretung beim Hauptkehrtermin anwesend sind. Sollte das einmal nicht möglich sein, kann die Überprüfung in den meisten Fällen kostenfrei beim nächsten regulären Kehrtermin nachgeholt werden.
🕒 Individuelle Terminvereinbarung
Die Kehrungen finden grundsätzlich vormittags statt. Falls Sie am Haupttermin oder einem möglichen Ersatztermin verhindert sind, bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme – gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein alternatives Zeitfenster.
Auf Wunsch führen wir auch eine individuell vereinbarte Hauptkehrung durch – bitte beachten Sie, dass diese Zusatztermine kostenpflichtig sind.
🔒 Es geht um Ihre Sicherheit
Die Überprüfung durch den Rauchfangkehrer dient in erster Linie Ihrer eigenen Sicherheit – sowie der Sicherheit Ihrer Mitbewohner und aller Personen im Gebäude.
Nur durch regelmäßige Kontrollen können Brände, Rauchgasvergiftungen und technische Gefahren frühzeitig erkannt und verhindert werden. Deshalb ist Ihre Anwesenheit beim Hauptkehrtermin gesetzlich vorgeschrieben.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Sollte der Zugang zu den Kehrstellen oder Feuerstätten verweigert oder verhindert werden, ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, dies der Magistratsabteilung 68 (Berufsfeuerwehr Wien) zu melden.